Mitgliedschaft kündigen / pausieren

Ordentliche Kündigung

Um Ihre Mitgliedschaft zu kündigen, müssen Sie dem Club ein schriftliches Kündigungsschreiben mit der Unterschrift des Vertragshalters zukommen lassen. Es ist eine Kündigungsfrist von 3 Kalendermonaten erforderlich, die am letzten Tag des Monats endet, und nur wenn die Mindestlaufzeit (mindestens 12 oder 24 Monate) erfüllt ist.

 

Ein persönlich veranlasster Umzug fällt unter die Regelung der ordentlichen Kündigung (auch wenn das Bundesland verlassen wird).

Außerordentliche Kündigung:

Unter bestimmten Bedingungen kann die Mitgliedschaft vor Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Kalendermonat beendet werden. Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein:


  1. Beruflicher Umzug mit Nachweis vom Arbeitgeber
  2. Schwere Krankheit mit Vorlage eines ärztlichen Attests.


  • Krankheit: Bevor eine Mitgliedschaft aus wichtigem Grund gekündigt werden kann, muss das Vorliegen einer Krankheit von einem Arzt festgestellt worden sein. Aus objektiver Sicht muss eine Krankheit vorliegen.
  • Schwerwiegend: Die Krankheit muss einen Grad erreicht haben, der bei objektiver Betrachtung die Teilnahme am Training unzumutbar macht, so dass ein absolutes Sportverbot besteht und ein Ruhen der Mitgliedschaft aufgrund der Dauer und Schwere der Erkrankung nicht in Frage kommt.
  • Unerwartet: Krankheiten, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden, können nicht als Grund für eine außerordentliche Kündigung herangezogen werden.


Bei 24-Monats-Verträgen ist eine vorzeitige Kündigung nach 12 Monaten mit einer 25%igen anteiligen Ausgleichszahlung und einer Kündigungsfrist von drei Kalendermonaten möglich.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft pausieren?

Holmes Place akzeptiert die Aussetzung der Mitgliedschaft unter bestimmten Bedingungen.


Vorübergehende Aussetzung:


Die Aussetzungsanträge müssen schriftlich und mit der Unterschrift des Vertragshalters erfolgen. Der Antrag muss mindestens einen vollen Kalendermonat umfassen und kann bis zu maximal drei vollen Kalendermonaten betragen. Aussetzungen werden nur mit schriftlichem Nachweis des Grundes akzeptiert, der spätestens am 25. des Vormonats eingereicht werden muss. Eine Gebühr von 18 Euro pro pausierten Monat wird fällig. Die Mitgliedschaftsperiode wird um die Anzahl der pausierten Monate verlängert.


Akzeptierte Gründe für die Aussetzung:


  • Krankheit (ärztliches Attest von einem Facharzt).
  • Berufliche Abwesenheit (Bestätigung vom Arbeitgeber).
  • Schwangerschaft (Mutter-Kind-Pass).
  • Militär-/Zivildienst (Militärdienstkarte/Zivildienstkarte).


Dieses FAQ soll eine klare und einfache Anleitung zur Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft bieten. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team.